Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Art. 1 Offerten Die Versendungen von Tarifen, Preislisten und dergleichen seitens der Verkäuferin stellen keine Offerte im Rechtssinne dar. Alle Preisangaben sind demzufolge unverbindlich und verstehen sich ab Lager Bürglen.
Art. 2 Schriftform Alle Abmachungen und Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form rechtsgültig. Mündliche Abmachungen sind unter Vorbehalt von Art. 7 unverbindlich.
Art. 3 Beratung Die in Publikationen (wie Prospekten, Merkblätter, Kataloge, Offerten usw.) enthaltenen Empfehlungen, Anweisungen, Rezepturen und ähnliche Daten, sowie die anwendungs- und verfahrenstechnischen Beratungen werden von der Verkäuferin nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftbarkeit abgegeben.
Art. 4 Liefermöglichkeiten Wegen laufender Weiterentwicklung der technischen und chemischen Verfahren kann die Verkäuferin keine Verpflichtung für die kontinuierliche Herstellung und Lieferung seines Warensortiments eingehen. Die Haftung wird wegbedungen für gänzliche oder teilweise Unmöglichkeit der Lieferung aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat.
Art. 5 Haftungsausschluss Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Verkäuferin jegliche Rechts- und Sachgewährleistungspflicht aus. Die Verkäuferin sichert keine als die jeweils schriftlich zugesicherten Eigenschaften des jeweiligen Vertragsobjektes zu. Er garantiert darüber hinaus nur die im jeweiligen Vertrag oder sonst dem Käufer schriftlich abgegebenen Zusicherungen. Insbesondere kann die Verkäuferin keine Haftung übernehmen für: a) die Eignung einer Ware oder eines Verfahrens für die vom Käufer vorgesehenen Verwendungszwecke; b) die Folgen unrichtiger Verarbeitung der Ware durch den verarbeitenden Käufer; c) die unsachgemässe Behandlung der Ware seitens des Käufers, wie falsche Einlagerung, überschreiten der Lagerlimite usw. d) die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften (z.B. der Bestimmung des Eidg. Giftgesetzes usw.) Bei Verarbeitung oder Applikationen von Produkten durch die Verkäuferin in oder an Objekten des Käufers beschränkt sich die Haftung und Gewährleistung auf die schriftlichen von der Verkäuferin in der Auftragsbestätigung abgegebenen Zusagen. Eine weitergehende Haftung der Verkäuferin für Nebenwirkungen einer Verarbeitung oder Applikation (Veränderung der Arbeitsunterlage etc.) ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung für leichtes Verschulden wird in allen Fällen wegbedungen.
Art. 6 Beratungshonorar Die Verkäuferin ist in Fällen aufwendiger Beratung ohne nachfolgender Kauf (Bestellung) seitens des Beratungsempfängers – insbesondere wenn das betreffende Objekt beratungsgemäss zur Ausführung gelangt – berechtig, ein angemessenes Honorar geltend zu machen, auch wenn dies zuvor nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
Art. 7 Behördliche Bewilligungen Die Beibringung aller erforderlichen Bewilligungen (Baubewilligungen und andere behördliche Bewilligungen) ist Sache des Käufers; die Verkäuferin kann hiefür keine Verantwortung übernehmen.
Art. 8 Lieferverzug / -frist Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für allfälligen Verzug des jeweiligen Kaufgegenstandes.
Art. 9 Transport Die Transportgefahr geht stets zu Lasten des Empfängers, auch wenn die Lieferung franko, cif, fob oder ähnlicher Klausel erfolgt. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, lagert die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Verkäuferin besorgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers den Abschluss einer Transportversicherung auf dessen Kosten. Transportschäden sind sofern nach Erhalt der Ware, bei Bahnsendungen durch die Bahnstation, bei Camionsendungen durch die Transportfirma schriftlich aufnehmen zu lassen und der Verkäuferin unverzüglich zu melden.
Art. 10 Mängelrüge Warenbeanstandungen in Bezug auf Beschaffenheit und Menge sind sofort, spätestens aber innert 5 Tagen nach erhalt der Lieferung und bevor die Ware gebraucht oder verarbeitet wurde, schriftlich geltend zu machen. Bei begründeter Mängelrüge ist die Verkäuferin berechtigt Ersatzware zu liefern. Bei geringfügigen Qualitätsdifferenzen ist der Käufer gehalten, die Ware gegen allfällige entsprechende Preisminderung zu übernehmen.
Art. 11 Rücknahme Unverbrauchte Ware wird von der Verkäuferin nicht zurückgenommen, wenn nicht schriftlich Rückgaberecht für unverbrauchte Ware zugesichert wurde.
Art. 12 Zahlungstermin Zahlungen haben innert 30 Tagen vom Rechnungsdatum an gerechnet und netto zu erfolgen. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäuferin nicht angelastet werden können, verzögert oder verunmöglicht werden. Der Käufer verzichtet auf die Rückstellung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Verkäuferin nicht anerkannter Gegenforderungen.
Art. 13 Zahlungsverzug Im Verzugsfalle ist die Verkäuferin berechtigt, weitere vereinbarte Lieferungen bis zur Zahlung ihrer Forderungen einzustellen oder vom Liefervertrag zurückzutreten. Der Käufer ist für den daraus entstehenden Schaden ersatzpflichtig. Für verspätete Zahlungen kann die Verkäuferin Verzugszins berechnen ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Massgebend ist der Zinsfuss der Kantonalbank Uri für Geschäfts- und Blankokredite, jedoch ⅓ höher.
Art. 14 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bzw. der jeweilige Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer erklärt sich mit dem Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister durch die Verkäuferin einverstanden, ebenso mit dem Eigentumsvorbehalt vor der Besitzübergabe.
Art. 15 Gerichtsstand / Massgebendes Recht Zur Erledigung von Streitigkeiten aus diesen Kaufverträgen und sonstigem Auftragsverhältnis anerkennt der/die Käufer/in bzw. Auftraggeber/in als ausschliesslichen Gerichtsstand den Gerichtsbezirk Uri und die Anwendbarkeit schweizerischen Rechts.
Art. 16 Erfüllungsort ist Uri
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